Geschichte des Gut Tangstedt
Das Gut Tangstedt ist wie viele große Güter des Landes Schleswig-Holstein aus einem Dorf hervorgegangen und war als sogenanntes Kanzleigut eine wirtschaftliche Einheit aus Landwirtschaft und Handwerk, bei der bis Mitte des 19. Jahrhunderts auch die niedere Gerichtsbarkeit lag.
Der Ort Tangstedt wurde 1309 das erste Mal urkundlich erwähnt und befand sich damals im Besitz der ritterschaftlichen Familie von Hummersbüttel, die als alteingesessene Familie großen Besitz am Rand der Freien Reichs- und Hansestadt Hamburg hatte. 1314 fiel Tangstedt im Zuge einer Landesteilung an die Linie Pinneberg der Schauenburger Grafen, 1475 im Zuge eines Verkaufs an den Herzog von Lauenburg. Nach einem weiteren Verkauf 1649 an den Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorp bildete sich eine Gutswirtschaft aus, die das vorherige grundherrschaftliche System ablöste.
1661 wurde Tangstedt zu einem Lehnsgut. Zu dem selbständigen Gut Tangstedt gehörten Ende des 17. Jahrhunderts die Dörfer Wilstedt, Duvenstedt, Lemsahl, Mellingstedt und Harksheide. In den folgenden Jahrhunderten ging das Kanzleigut Tangstedt durch mehrere Hände, immer wieder begleitet durch intensive Konflikte mit den dem Gut angehörigen Bauer über Hofdienst bzw. Hand- und Spanndienste.
1876 verlor das Gut Kraft eines preußischen Gesetztes seinen Status als Kanzleigut und wurde wie die adeligen Güter zu einem Privatgut. Die ehemals dem Gut angeschlossenen Bauern bekamen eine private Stellung.
Von den alten Gutsgebäuden ist leider nur ein einziger Stall erhalten geblieben. Das um 1650 erbaute, zweigeschossige Herrenhaus mit zwei vorspringenden, fünfeckigen Treppentürmen fiel 1947 einem Brand zum Opfer. Ein markantes Torhaus aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts war ein eingeschossiger Fachwerksbau mit zweigeschossigem Mittelteil und schmaler Durchfahrt und musste wegen Baufälligkeit in den 1980er Jahren abgerissen werden.
Ein sehr interessanter Artikel zur Geschichte von Tangstedt und seinem Gut findet sich übrigens hier.