Hofordnung der Reitanlage Gut Tangstedt

 

Allgemeines

  1. Die Betriebs- und Reitanlagenordnung (Hofordnung) gilt für alle Einsteller, Reitbeteiligungen, Nutzer und Besucher, die das Privatgrundstück und die Stall- und Reitanlagen der Gut Tangstedt GmbH (Betreiber) betreten.
  2. Den Anordnungen des Betreibers sowie seiner Vertretung ist unbedingt Folge zu leisten.
  3. Betriebszeit ist täglich von 6.00 bis 22.00 Uhr. Danach ist zum Wohl der Pferde Stallruhe.
  4. Unbefugten ist das Betreten der Stallungen, Paddocks und Weiden ohne Anweisung bzw. Erlaubnis nicht gestattet.
  5. Das Anfassen und Füttern fremder Pferde sind untersagt.
  6. Der Aufenthalt auf dem Grundstück erfolgt auf eigene Gefahr.
  7. Der Hofeigentümer und die Gut Tangstedt GmbH haften nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden jeglicher Art an Personen, Pferden oder anvertrauten Sachen, die durch Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse verursacht werden, soweit der Betreiber nicht gegen die Schäden versichert ist oder der Schaden nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Betreibers oder von ihm beauftragter Hilfspersonen zurückzuführen ist. Es wird dringend empfohlen, Sattelzeug und andere Gegenstände über die private Haus-ratsversicherung selbst zu versichern.
  8. Das gesamte Hofgelände ist im Schritttempo zu befahren. Parken ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen gestattet.
  9. Es gilt absolutes Rauchverbot in allen Gebäuden auf dem Hofgelände sowie überall, wo Stroh oder Heu in der Nähe ist.
  10. Hunde sind auf dem gesamten Hofgelände an der Leine zu führen. Hundekot ist zu beseitigen.
  11. Jeder ist verpflichtet, seinen Müll sachgerecht zu entsorgen.
  12. Selbst verursachte oder entdeckte Schäden sind dem Betreiber sofort zu melden.
  13. Ein freundlicher Umgangston mit allen Personen sowie ein tierschutzgerechter, partner-schaftlicher Umgang mit dem Pferd wird vorausgesetzt.

 

Einsteller (und durch sie Beauftragte)

  1. Selbstständiges Füttern aus den Beständen des Stalls ist strengstens verboten, sofern es nicht abgesprochen wurde.
  2. Stallgassen, Putz- und Waschplätze sind nach Benutzung umgehend zu säubern, Pferdeäppel sind sofort zu entfernen.
  3. Reithallen, die Longierhalle, Außenplätze und Wege auf dem Hof sind sofort abzuäppeln.
  4. Alle benutzten Geräte sind sauber und sachgerecht an ihren Platz zurückzustellen bzw. zu hängen.
  5. Wer als letztes eine Stallung, Halle oder Sattelkammer verlässt, macht bitte das Licht aus.
  6. Anhänger sind nur auf dafür vorgesehenen Flächen abzustellen.
  7. Alle eingestallten Pferde müssen regelmäßig mindestens zweimal im Jahr (vor dem Anweiden und Anfang Dezember) entwurmt werden. Zudem müssen sie regelmäßig Influenza, Tetanus und Herpes geimpft sein. Der Equidenpass ist auf Verlangen vorzulegen.
  8. Eine ansteckende Erkrankung eines Pferdes ist dem Hofeigentümer sofort anzuzeigen.
  9. Alle eingestallten Pferde müssen haftpflichtversichert sein.
  10. Das Grasen ist außerhalb der Weiden nur am geführten Pferd mit Halfter und Strick auf den dafür ausgewiesenen Flächen zulässig. Ferner ist das Freilaufenlassen außerhalb der Weiden, Einzelweiden und Paddocks und nur unter Aufsicht auf erlaubten Flächen gestattet.

 

Reiter

  1. Gegenseitige Rücksichtnahme ist auf allen Reitflächen vorgeschrieben.
  2. Es besteht eine Helmpflicht für Reiter bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und eine ausdrückliche Empfehlung für alle Reiter insbesondere im Gelände und beim Springen.
  3. Springen, Stangenarbeit und Freispringen ist für Reiter bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur unter Aufsicht erlaubt.
  4. Benutztes Trainingsmaterial ist aufzuräumen und Stangen auf dem Außenplatz und in der Springhalle sind hochzulegen. Zudem sind alle Reitflächen sofort abzuäppeln.
  5. Das Bestellen von eigenen Reitlehrern oder Bereitern ist vorher mit dem Betreiber abzusprechen.
  6. Der Betreiber behält sich Sperrungen in der Hallenbelegung vor.
  7. Vor dem Betreten einer Halle ist immer „Tür frei“ zu rufen und die Antwort „ist frei“ abzuwarten.
  8. Auf allen Plätzen sowie in der Halle gilt „links vor rechts“. Ganze Bahn hat Vorrang vor gebogenen Linien. Schritt ist auf dem zweiten oder dritten Hufschlag zu reiten. Bei stärker belegten Hallen ist Schritt nebeneinander geritten zu unterlassen.
  9. Musikhören über Kopfhörer ist während des Reitens untersagt. Kopfhörer dürfen nur zu Trainingszwecken benutzt werden.
  10. Longieren ist in allen Reithallen untersagt, jedoch können Reitanfänger an der Longe in den Hallen unterrichtet werden.
  11. Freilaufen und Wälzen ist nur in der Longierhalle erlaubt, wenn dies beaufsichtigt wird und sich keine weiteren Pferde in der Halle aufhalten. Das Laufenlassen in den anderen Reithallen und auf den Außenplätzen ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
  12. Hunde sind in der Reitbahn und auf den Plätzen nicht gestattet, sofern sich dort Pferde aufhalten.

Stand: 14. September 2022